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Ablauf der Planung in Companyon

  • Bei der eigentlichen Entwicklung der Planwerte müssen Sie nicht mit einem "weißen Blatt" starten.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
L&P Control Handwerk GmbH

 

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1. Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für die Benutzung der
Software „L&P Control Handwerk“ („Software“) im Wege der cloudbasierten Nutzung
(Software as a Service) und regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen L&P Control
Handwerk GmbH, Heiderbrücke 21, 57319 Bad Berleburg, vertreten durch den
Geschäftsführer Thomas Lückel, („L&P Control“) und dem Nutzer („Nutzer“).


(2) Auch wenn beim Abschluss weiterer Verträge hierauf nicht nochmals hingewiesen wird,
gelten die AGB von L&P Control gegenüber Unternehmern in ihrer jeweils geltenden
Fassung.


(3) Diese AGB gelten ausschließlich. Anderslautende Bedingungen des Nutzers entfalten
selbst dann keine Wirkung, wenn L&P Control diesen nicht ausdrücklich widersprochen
hat.


2. Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung
(1) L&P Control bietet eine speziell für Handwerker entwickeltes cloudbasiertes
Controlling-Software mit besonderen Branchenkennzahlen und damit verbundene
Services. Die zugrundeliegende Software wird von Companyon Analytics GmbH,
Speditionstraße 15a, 40221 Düsseldorf entwickelt, programmiert und zur Verfügung
gestellt. L&P Control ist „Companyon mit Customizing“. Der Nutzer ist daher
verpflichtet, eine Zusatzvereinbarung mit Companyon bezüglich der Administration,
Datenspeicherung und Datensicherheit abzuschließen.


(2) Die Software ist eine web-gestützte Controlling-Applikation, die es dem Nutzer
ermöglicht, seine Geschäftszahlen zu analysieren. Die Basis der Applikation sind die
Berechnung, tabellarische Darstellung und Visualisierung von Kennzahlen. Auf dieser
Basis gibt es verschiedene Module für die Branchen Holzbau, Dachdecker, Heizung-
Sanitär, Elektrotechnik, Maler, Architekten und Planer, sowie sonstiges Handwerk,
welche die jeweiligen Branchenbesonderheiten und besondere Branchenkennzahlen
beinhalten. Darauf aufbauend ermöglichen verschiedene Module weitere
Funktionalitäten. Die Nutzung der einzelnen Module ist im Leistungsumfang der
Software-Basisversion entweder enthalten oder kann kostenpflichtig dazugebucht
werden. Einzelheiten hierzu ergeben sich jeweils aus dem vom Nutzer bestellten
Leistungspaket, dessen Beschreibung über die Webseite www.lup-control.de abgerufen
werden kann. Einzelheiten zu dem Funktionsumfang der Software sind über die
Webseite www.lup-control.de abrufbar.

(3) L&P Control stellt dem Nutzer die Software für die Dauer des Vertrages zum Abruf über
das Internet zur Verfügung. Eine auf die konkreten Bedürfnisse des Nutzers
zugeschnittene Anpassung oder Erweiterung der Software ist nicht geschuldet, kann
aber angefragt und gegen Entgelt vereinbart werden. Genauso können Sonstige
Leistungen, wie die - über den Erhalt des vertragsgemäßen Gebrauchs hinausgehende -
Pflege, die Installation oder die Konfiguration der Software sowie Beratungen oder
Schulungen sind nicht Gegenstand dieses Vertrags, können aber zwischen den Parteien
gesondert vereinbart werden. Soweit mit der Software Handlungsempfehlungen
generiert werden, sind diese aufgrund von Algorithmen, allgemeinen Regeln und KIbasiertem
Lernen der Software entstanden. Diese Handlungsempfehlungen stellen
keine betriebswirtschaftliche Beratung dar, sondern sind lediglich geeignet,
betriebswirtschaftliche Überlegungen des Nutzers zu unterstützen.


(4) L&P Control und Companyon werden die Software regelmäßig aktualisieren,
verbessern und ggf. den Leistungsumfang erweitern. Soweit L&P Control dadurch neue
Module und neue Funktionalitäten zur Verfügung stellen kann, werden diese dem
Nutzer unter Angabe der Mehrkosten angeboten. Der Nutzer nutzt die jeweils aktuelle
Version. Ein Anspruch des Nutzers auf eine frühere oder aber eine neuere Version der
Software besteht nicht.


(5) Im Rahmen der Nutzung der Software werden Daten des Nutzers in verschlüsselter
Form auf Servern in jeweils nutzereigenen Serverbereichen gespeichert und
verarbeitet. Diese Server befinden sich ausschließlich in ISO 27001-zertifizierten
Rechenzentren in Deutschland.


(6) L&P Control verpflichtet sich, geeignete, dem Stand der Technik entsprechende
Vorkehrungen gegen Datenverlust und zur Verhinderung unbefugten Zugriffs Dritter
auf die Daten des Nutzers zu treffen. Zu diesem Zweck nimmt L&P Control regelmäßige
Backups vor. Darüber hinaus treffen L&P Control keine Verwahrungs- oder
Obhutspflichten.


3. Rechteinräumung
(1) L&P Control räumt dem Nutzer ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht
übertragbares, nicht unterlizenzierbares, zeitlich auf die Vertragslaufzeit beschränktes
Recht ein, die Software nur bestimmungsgemäß für betriebliche Geschäftsprozesse
insbesondere Controlling zu nutzen.


(2) Der Quellcode der Software wird dem Nutzer nicht zugänglich gemacht und der Nutzer
verpflichtet sich, Reverse Engineering, Disassemblierungen, Dekompilierungen,
Übersetzungen oder unzulässige Offenlegungen weder selbst vorzunehmen noch zu
veranlassen, noch zu ermöglichen, soweit dies nicht nach anwendbarem zwingenden
Recht zulässig ist.


(3) Der Nutzer darf die Software nicht vervielfältigen, es sei denn, dies ist zur
vertragsgemäßen Nutzung oder für Zwecke einer angemessenen Backup- bzw.
Notfallwiederherstellung oder nach zwingenden Gesetzesvorschriften erlaubt.

(4) Soweit dies für die vertragsgemäße Nutzung erforderlich ist, räumt der Nutzer L&P
Control das Recht ein, gespeicherte Daten für Backupzwecke in einem
Ausfallrechenzentrum zu speichern. Sollte es zur Störungsbeseitigung erforderlich sein,
so ist es L&P Control gestattet, Änderungen an den Daten und dem Datenformat
vorzunehmen.


(5) Soweit es sich bei dem Vertragsgegenstand um eine Testversion handelt, erhält der
Auftraggeber entsprechend den Angaben in den Lizenzbedingungen lediglich ein
eingeschränktes Nutzungsrecht. Die Einschränkungen können den räumlichen
Einsatzbereich, die zeitliche Dauer sowie den Inhalt betreffen.


4. Pflichten des Nutzers
(1) Der Nutzer ist für die in der Software verarbeiteten Inhalte und Daten allein
verantwortlich. Der Nutzer ist verpflichtet, die Software nur vertragsgemäß und im
Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu nutzen, sie nicht Dritten zur
Nutzung zu überlassen und bei der Nutzung keine Rechte Dritter zu verletzen. Der
Nutzer wird L&P Control unverzüglich in Textform (inklusive E-Mail) informieren über:

  • (i) die missbräuchliche Nutzung oder den Verdacht der missbräuchlichen Nutzung der Software und Services
  • (ii) eine Gefahr oder den Verdacht einer Gefahr für die Einhaltung des Datenschutzes oder der Datensicherheit, die im Rahmen der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung eintritt
  • (iii) eine Gefahr oder den Verdacht einer Gefahr für die von L&P Control erbrachte Leistung, z.B. durch Verlust von Zugangsdaten oder Hackerangriff.

(2) Der Nutzer verpflichtet sich, zur Nutzung der Software die notwendige
Internetverbindung zum System von L&P Control herzustellen und für die Dauer der
Nutzung aufrechtzuerhalten.


(3) Die für die Softwarenutzung erforderliche Konfiguration des IT-Systems des Nutzers,
insbesondere eines aktuellen und gängigen Webbrowsers, ist Aufgabe des Nutzers.


(4) Der Nutzer ist für die Einrichtung und Administration des Accounts verantwortlich.
Dies gilt unabhängig davon, ob L&P Control den Nutzer bei der Einrichtung und
Administration des Accounts in irgendeiner Form unterstützt.


(5) Im Rahmen des Anmeldeprozesses registriert sich der Nutzer mit den zur Nutzung
erforderlichen Zugangsdaten (Benutzername und Passwort). Diese Zugangsdaten sind
vom Nutzer sicher zu verwahren und geheim zu halten. Eine Weitergabe an
berufsgeheimnisverpflichtete Berater zu Beratungszwecken ist jedoch zugelassen.


(6) Der Nutzer ist dafür verantwortlich, IT-Sicherheitsmaßnahmen nach dem Stand der
Technik zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die Nutzung der Software in seiner
eigenen Organisation angemessenen Sicherheitsstandards unterliegt.


5. Verfügbarkeit
L&P Control garantiert eine Verfügbarkeit der Software sowie des Speicherplatzes von 95%
im Jahresmittel. Ausgenommen sind Zeiten, in denen der Server aufgrund sonstiger technischer Probleme, die nicht im Einflussbereich von L&P Control liegen (z.B. höhere Gewalt), nicht erreichbar ist. Bei der Berechnung der tatsächlichen Verfügbarkeit gelten folgende Ausfallzeiten als verfügbare Zeiten:

  • Regelmäßige Wartungsarbeiten, sofern diese im Wartungsfenster (zwischen 21 und 7
    Uhr) durchgeführt und dem Nutzer vorab angekündigt werden;
  • Unvorhergesehen erforderlich werdende Wartungsarbeiten, wenn diese nicht durch
    eine Pflichtverletzung von L&P Control bei der Leistungserbringung verursacht wurden
    (höhere Gewalt, insbesondere nicht vorhersehbare Hardwareausfälle, Streiks,
    Naturereignisse etc.);
  • Ausfallzeiten aufgrund von Viren- oder Hackerangriffen, soweit L&P Control die
    vereinbarten Schutzmaßnahmen getroffen hat;
  • Ausfallzeiten aufgrund von Nichtverfügbarkeit der Ausstattung des Nutzers oder
    aufgrund anderer durch den Nutzer verursachten Unterbrechungen.



    6. Support
    L&P Control stellt dem Nutzer an Werktagen zwischen 8 und 16 Uhr unter der
    Telefonnummer 02751 93636 eine telefonische Beratung hinsichtlich der
    Softwarenutzung oder Fehlerbehebung zur Verfügung, soweit es sich um fachliche Fragen
    oder reine Anwenderfragen handelt. Darüberhinausgehende technische Fragen und der
    technische Support wird von Companyon übernommen (info@companyon.de). Keine
    Werktage im Sinne dieser Regelung sind Samstage, Sonntage sowie gesetzliche Feiertage
    im Bundesland NRW. In diesem Zeitfenster wird L&P Control auch per E-Mail
    (support@lup-control.de) eingehende Anfragen des Nutzers beantworten.


7. Gewährleistung


(1) L&P Control wird die Software frei von Sach- und Rechtsmängeln (insb. Verletzung von
Schutzrechten Dritter) überlassen und die Software während der Vertragslaufzeit in
einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand erhalten.


(2) Für Mängel der gegen Entgelt zur Verfügung gestellten Software sowie
Speicherkapazität haftet L&P Control nach den Gewährleistungsregeln des Mietrechts
(§§ 536 ff. BGB), jedoch mit der Maßgabe, dass eine Schadensersatzpflicht entgegen §
536a Abs. 1 BGB nur im Falle eines Verschuldens nach den Regelungen in Ziff. 8 dieser
AGB besteht. Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel gemäß §
536a I Alt. 1 BGB ist ausgeschlossen.


(3) Für unentgeltlich zur Verfügung gestellte Software und Speicherkapazität haftet L&P
Control nach den Gewährleistungsregeln der Leihe (§§ 599 ff. BGB).


8. Haftung
(1) L&P Control haftet unbeschränkt bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit sowie bei sonstigen Schäden, die auf Arglist, Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit beruhen. Darüber hinaus haftet L&P Control nach den
gesetzlichen Bestimmungen gegenüber Nutzern mit einem kostenpflichtigen Vertrag
über die Nutzung der Software für Schäden, die von der Haftung nach zwingenden
gesetzlichen Vorschriften umfasst werden, wie z. B. bei der Übernahme von Garantien,
bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder nach dem Produkthaftungsgesetz bei
entgeltlichen Leistungen. Garantien von L&P Control werden nur in schriftlicher Form
abgegeben und sind im Zweifel nur dann als solche zu verstehen, wenn sie als "Garantie"
bezeichnet werden. Darstellungen in Testprogrammen, Produkt- und
Projektbeschreibungen bedeuten keine Garantie oder Übernahme sonstiger Risiken.


(2) L&P Control haftet bei einem kostenpflichtigen Vertrag für die Verletzung einer
wesentlichen vertraglichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung
dieses Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer daher
vertrauen durfte („Kardinalspflicht“), jedoch begrenzt auf den bei Vertragsschluss
vernünftigerweise zu erwartenden vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Im Falle
einer unentgeltlichen Leistungserbringung (z.B. im Testzeitraum) haftet L&P Control
nur nach Ziff. 8 Abs. 1 S. 1.


(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.


(4) Die vorstehenden Haftungsregeln gelten entsprechend für das Verhalten von und
Ansprüchen gegen Mitarbeiter, gesetzliche Vertreter und sonstige Erfüllungsgehilfen
oder Unterauftragnehmer von L&P Control.


9. Datenschutz und Datensicherheit
(1) Sollten im Rahmen der Durchführung dieses Vertrages, insbesondere, aber nicht
ausschließlich bei der Nutzung der Software personenbezogene Daten erhoben
werden, stellt L&P Control sicher, dass dabei datenschutzrechtliche Bestimmungen
beachtet werden.


(2) Personenbezogene Daten werden nur in dem Umfang erhoben und genutzt, wie es die
Durchführung des Vertrages erfordert. Die Verarbeitung personenbezogener Daten
hat im Rahmen der Weisungen des Nutzers zu erfolgen.


(3) Die Geschäftsdaten des Nutzers werden beim Upload verschlüsselt übertragen und in
sicher verschlüsselten Datenbanken gespeichert. Die App wird über eine HTTPS
gesicherte, verschlüsselte Verbindung übertragen.


(4) Auswertungen von Daten, die für die Weiterentwicklung der Software, Branchen- und
Trendanalysen sowie aggregierte Vergleichskennzahlen erforderlich sind, wird L&P
Control nur mit vollständig anonymisierten Daten durchführen. Nutzer erklärt sich
damit einverstanden, dass L&P Control alle Rechte an solchen nichtpersonenbezogenen
oder anonymen Daten hält und diese in beliebiger Weise für
Entwicklungs-, Diagnose-, Korrektur-, Sicherheits- sowie Marketing- oder andere
Zwecke verwenden kann.


(5) Der Nutzer erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass zur Erfüllung des in Ziff.
9 Abs. 4 genannten Zwecks auch nichtanonymisierte personenbezogene Daten für
branchenweite und -übergreifende Vergleichszwecke an einen Partner von L&P
Control übertragen werden dürfen, der wiederum seinerseits zur Einhaltung der
datenschutzrechtlichen Bestimmungen verpflichtet ist und die übertragenen Daten
ausschließlich dafür nutzen wird, sie im Anschluss zu anonymisieren und sie als nicht
personenbezogene oder anonymisierte Daten zu verarbeiten und sie für Entwicklungs-
, Diagnose-, Korrektur-, Sicherheits- sowie Marketing- oder andere Zwecke zu
verwenden. Der Nutzer kann die Zustimmung zur Weitergabe der Daten jederzeit per
E-Mail an datenschutz@lup-beratung.de widerrufen.


(6) Der Nutzer erklärt sich darüber hinaus damit einverstanden, dass für gesonderte
Beratungsleistungen nach Ziff. 2. (3) die personen- und unternehmensbezogenen Daten
auch innerhalb der Lückel & Partner Gruppe (Lückel & Partner Steuerberatung KG, L&P
Unternehmensberatung GmbH, L&P Büro Digital GmbH, Lückel & Partner
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH) weitergegeben werden dürfen. Der Nutzer kann die
Zustimmung zur Weitergabe der Daten jederzeit per E-Mail an datenschutz@lupberatung.
de widerrufen.


(7) Sofern erforderlich werden die Parteien gemäß den Vorgaben aus Art. 28
Datenschutzgrundverordnung eine weitergehende Vereinbarung über die
Auftragsdatenverarbeitung schließen.


10. Testphase, Laufzeit, Kündigung
(1) Der Nutzer hat das Recht, die Software kostenlos während einer Testphase zu testen.
Die Dauer der Testphase ist der Webseite www.lup-control.de zu entnehmen, sofern
nicht einzelvertraglich eine abweichende Dauer vereinbart ist.


(2) Nach Ablauf der Testphase entsteht dem Nutzer keine Kaufverpflichtung. Beim Kauf
entscheidet sich der Nutzer hinsichtlich des Leistungsumfangs (Module) und der
Zahlungsweise.


(3) Die Vertragslaufzeit beträgt 12 Monate. Nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit
verlängert sich die Vertragslaufzeit automatisch um jeweils weitere 12 Monate, wenn
nicht mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen vor dem Ende der Vertragslaufzeit oder
der jeweiligen Verlängerungszeitraums in Textform (z.B. per E-Mail an support@lupcontrol.
de) gekündigt wird.


(4) L&P Control steht ein außerordentliches Kündigungsrecht mit einer Frist von 4 Wochen
für den Fall zu, dass L&P Control die Software aus tatsächlichen oder rechtlichen
Gründen dem Nutzer nicht mehr zur Verfügung stellen kann.


(5) Das Recht zur fristlosen außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt
unberührt.


(6) Endet der Vertrag durch Kündigung, werden sämtliche Daten des Nutzers gelöscht.

11. Vergütung


11.1. Allgemeine Vergütung
(1) Der Nutzer erhält für das gewünschte branchenspezifische Leistungspaket einen
Jahresvertrag und zahlt als Lizenzkosten eine jährlich abrechenbare Jahresgebühr. Die
jeweils aktuellen Preise je Leistungspaket sind der Webseite www.lup-control.de zu
entnehmen.


(2) Die Vergütung wird jeweils im Voraus zu Beginn des Abrechnungszeitraumes im Wege
der vereinbarten Zahlungsweise entrichtet.


11.2. Nutzung der Lizenzen für zusätzliche „verbundene“ Unternehmen
(1) Für mit dem Nutzer verbundene Unternehmen besteht die Möglichkeit, eine weitere
preisreduzierte Lizenz zu erwerben.


(2) Definition verbundener Unternehmen: Die Nutzung der preisreduzierten Lizenzen für
„verbundene Unternehmen“ (www.lup-control.de/preise) ist ausschließlich für
Unternehmen zulässig, die in einem rechtlichen Zusammenhang mit dem
Hauptunternehmen stehen. Dazu zählen insbesondere Tochterunternehmen,
Schwesterunternehmen oder rechtlich verbundene Unternehmen im Sinne des
Konzernrechts (§ 271 HGB, §§ 15 ff. AktG).


(3) Unzulässige Nutzung für unabhängige Unternehmen: Es ist nicht gestattet, die
preisreduzierten Lizenzen für Unternehmen zu verwenden, die keine rechtliche
Verbindung zum Hauptunternehmen haben. Darunter fallen insbesondere unabhängige
Drittunternehmen, die weder direkt noch indirekt durch das Hauptunternehmen
kontrolliert oder geführt werden.


(4) Nachweispflicht: L&P Control behält sich das Recht vor, vom Kunden Nachweise über die
rechtliche Verbindung der hinzugefügten Unternehmen zum Hauptunternehmen
anzufordern. Kommt der Kunde dieser Nachweispflicht nicht nach oder stellt sich heraus,
dass eine unzulässige Nutzung vorliegt, ist L&P Control berechtigt, die entsprechenden
Lizenzen mit sofortiger Wirkung nachträglich bzw. rückwirkend zum regulären Preis
abzurechnen.


12. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UNKaufrechtsübereinkommens.


(2) Erfüllungsort und zugleich ausschließlicher Gerichtsstand für alle rechtlichen
Auseinandersetzungen ist Bad Berleburg.


(3) Sollten einzelne Regelungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird hiervon die
Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB nicht berührt. Die Parteien werden
sich im Falle der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen auf eine wirksame Regelung
einigen, die dem mit der unwirksamen Klausel Gewollten wirtschaftlich nahe kommt.


(4) Änderungen, Abweichungen und Ergänzungen der AGB bedürfen zu ihrer
Rechtswirksamkeit der Schriftform. Das Erfordernis der Schriftform kann nur durch
eine schriftliche Vereinbarung der Vertragsparteien aufgehoben werden.


Stand: November 2025