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Ablauf der Planung in Companyon

  • Bei der eigentlichen Entwicklung der Planwerte müssen Sie nicht mit einem "weißen Blatt" starten.
  • Sie können Ihren neuen Plan auf Basis von bereits existierenden Zahlen entwickeln, z.B. auf den Ist-Werten des Vorjahres.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

L&P Control Handwerk GmbH

 

 

1.    Geltungsbereich

(1)    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für die Benutzung der Software „L&P Control Handwerk“ („Software“) im Wege der cloudbasierten Nutzung (Software as a Service) und regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen L&P Control Handwerk GmbH, Heiderbrücke 21, 57319 Bad Berleburg, vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Lückel, („L&P Control“) und dem Nutzer („Nutzer“).

(2)    Auch wenn beim Abschluss weiterer Verträge hierauf nicht nochmals hingewiesen wird, gelten die AGB von L&P Control gegenüber Unternehmern in ihrer jeweils geltenden Fassung.
 
(3)    Diese AGB gelten ausschließlich. Anderslautende Bedingungen des Nutzers entfalten selbst dann keine Wirkung, wenn L&P Control diesen nicht ausdrücklich widersprochen hat.

2.    Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung

(1)    L&P Control bietet eine speziell für Handwerker entwickeltes cloudbasiertes Controlling-Software mit besonderen Branchenkennzahlen und damit verbundene Services. Die zugrundeliegende Software wird von Companyon Analytics GmbH, Speditionstraße 15a, 40221 Düsseldorf entwickelt, programmiert und zur Verfügung gestellt. L&P Control ist „Companyon mit Customizing“. Der Nutzer ist daher verpflichtet, eine Zusatzvereinbarung mit Companyon bezüglich der Administration, Datenspeicherung und Datensicherheit abzuschließen.

(2)    Die Software ist eine web-gestützte Controlling-Applikation, die es dem Nutzer ermöglicht, seine Geschäftszahlen zu analysieren. Die Basis der Applikation sind die Berechnung, tabellarische Darstellung und Visualisierung von Kennzahlen. Auf dieser Basis gibt es verschiedene Module für die Branchen Holzbau, Dachdecker, Heizung-Sanitär, Elektrotechnik, Maler, Architekten und Planer, sowie sonstiges Handwerk, welche die jeweiligen Branchenbesonderheiten und besondere Branchenkennzahlen beinhalten. Die Nutzung der einzelnen Module ist im Leistungsumfang der Software-Basisversion entweder enthalten oder kann kostenpflichtig dazugebucht werden. Einzelheiten hierzu ergeben sich jeweils aus dem vom Nutzer bestellten Leistungspaket, dessen Beschreibung über die Webseite www.lup-control.de abgerufen werden kann. Einzelheiten zu dem Funktionsumfang der Software sind über die Webseite www.lup-control.de abrufbar. 

(3)    L&P Control stellt dem Nutzer die Software für die Dauer des Vertrages zum Abruf über das Internet zur Verfügung. Eine auf die konkreten Bedürfnisse des Nutzers zugeschnittene Anpassung oder Erweiterung der Software ist nicht geschuldet, kann aber angefragt und gegen Entgelt vereinbart werden. Genauso können Sonstige Leistungen, wie die - über den Erhalt des vertragsgemäßen Gebrauchs hinausgehende - Pflege, die Installation oder die Konfiguration der Software sowie Beratungen oder Schulungen, die über das im Vertrag enthaltene Leistungsangebot hinaus gehen, zwischen den Parteien gesondert vereinbart werden. Soweit mit der Software Handlungsempfehlungen generiert werden, sind diese aufgrund von Algorithmen, allgemeinen Regeln und KI-basiertem Lernen der Software entstanden. Diese Handlungsempfehlungen stellen keine betriebswirtschaftliche Beratung dar, sondern sind lediglich geeignet, betriebswirtschaftliche Überlegungen des Nutzers zu unterstützen.

(4)    L&P Control und Companyon werden die Software regelmäßig aktualisieren, verbessern und ggf. den Leistungsumfang erweitern. Soweit L&P Control dadurch neue Module und neue Funktionalitäten zur Verfügung stellen kann, werden diese dem Nutzer unter Angabe der Mehrkosten angeboten. Der Nutzer nutzt die jeweils aktuelle Version. Ein Anspruch des Nutzers auf eine frühere oder aber eine neuere Version der Software besteht nicht. 

(5)    Im Rahmen der Nutzung der Software werden Daten des Nutzers in verschlüsselter Form auf Servern in jeweils nutzereigenen Serverbereichen gespeichert und verarbeitet. Diese Server befinden sich ausschließlich in ISO 27001-zertifizierten Rechenzentren in Deutschland.

(6)    L&P Control verpflichtet sich, geeignete, dem Stand der Technik entsprechende Vorkehrungen gegen Datenverlust und zur Verhinderung unbefugten Zugriffs Dritter auf die Daten des Nutzers zu treffen. Zu diesem Zweck nimmt L&P Control regelmäßige Backups vor. Darüber hinaus treffen L&P Control keine Verwahrungs- oder Obhutspflichten.

3.    Rechteinräumung

(1)    L&P Control räumt dem Nutzer ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares, zeitlich auf die Vertragslaufzeit beschränktes Recht ein, die Software nur bestimmungsgemäß für betriebliche Geschäftsprozesse insbesondere Controlling zu nutzen. 

(2)    Der Quellcode der Software wird dem Nutzer nicht zugänglich gemacht und der Nutzer verpflichtet sich, Reverse Engineering, Disassemblierungen, Dekompilierungen, Übersetzungen oder unzulässige Offenlegungen weder selbst vorzunehmen, noch zu veranlassen, noch zu ermöglichen, soweit dies nicht nach anwendbarem zwingenden Recht zulässig ist.  

(3)    Der Nutzer darf die Software nicht vervielfältigen, es sei denn, dies ist zur vertragsgemäßen Nutzung oder für Zwecke einer angemessenen Backup- bzw. Notfallwiederherstellung oder nach zwingenden Gesetzesvorschriften erlaubt.

(4)    Soweit dies für die vertragsgemäße Nutzung erforderlich ist, räumt der Nutzer L&P Control das Recht ein, gespeicherte Daten für Backupzwecke in einem Ausfallrechenzentrum zu speichern. Sollte es zur Störungsbeseitigung erforderlich sein, so ist es L&P Control gestattet, Änderungen an den Daten und dem Datenformat vorzunehmen.

(5)    Soweit es sich bei dem Vertragsgegenstand um eine Testversion handelt, erhält der Auftraggeber entsprechend den Angaben in den Lizenzbedingungen lediglich ein eingeschränktes Nutzungsrecht. Die Einschränkungen können den räumlichen Einsatzbereich, die zeitliche Dauer sowie den Inhalt betreffen.

4.    Pflichten des Nutzers

(1)    Der Nutzer ist für die in der Software verarbeiteten Inhalte und Daten allein verantwortlich. Der Nutzer ist verpflichtet, die Software nur vertragsgemäß und im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu nutzen, sie nicht Dritten zur Nutzung zu überlassen und bei der Nutzung keine Rechte Dritter zu verletzen. Der Nutzer wird L&P Control unverzüglich in Textform (inklusive E-Mail) informieren über: (i) die missbräuchliche Nutzung oder den Verdacht der missbräuchlichen Nutzung der Software und Services; (ii) eine Gefahr oder den Verdacht einer Gefahr für die Einhaltung des Datenschutzes oder der Datensicherheit, die im Rahmen der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung eintritt; (iii) eine Gefahr oder den Verdacht einer Gefahr für die von L&P Control erbrachte Leistung, z.B. durch Verlust von Zugangsdaten oder Hackerangriff.

(2)    Der Nutzer verpflichtet sich, zur Nutzung der Software die notwendige Internetverbindung zum System von L&P Control herzustellen und für die Dauer der Nutzung aufrechtzuerhalten.

(3)    Die für die Softwarenutzung erforderliche Konfiguration des IT-Systems des Nutzers, insbesondere eines aktuellen und gängigen Webbrowsers, ist Aufgabe des Nutzers.

(4)    Der Nutzer ist für die Einrichtung und Administration des Accounts verantwortlich. Dies gilt unabhängig davon, ob L&P Control den Nutzer bei der Einrichtung und Administration des Accounts in irgendeiner Form unterstützt.

(5)    Im Rahmen des Anmeldeprozesses registriert sich der Nutzer mit den zur Nutzung erforderlichen Zugangsdaten (Benutzername und Passwort). Diese Zugangsdaten sind vom Nutzer sicher zu verwahren und geheim zu halten. Eine Weitergabe an berufsgeheimnisverpflichtete Berater zu Beratungszwecken ist jedoch zugelassen.

(6)    Der Nutzer ist dafür verantwortlich, IT-Sicherheitsmaßnahmen nach dem Stand der Technik zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die Nutzung der Software in seiner eigenen Organisation angemessenen Sicherheitsstandards unterliegt.

5.    Verfügbarkeit

L&P Control garantiert eine Verfügbarkeit der Software sowie des Speicherplatzes von 95% im Jahresmittel. Ausgenommen sind Zeiten, in denen der Server aufgrund sonstiger technischer Probleme, die nicht im Einflussbereich von L&P Control liegen (z.B. höhere Gewalt), nicht erreichbar ist. Bei der Berechnung der tatsächlichen Verfügbarkeit gelten folgende Ausfallzeiten als verfügbare Zeiten:
-    Regelmäßige Wartungsarbeiten, sofern diese im Wartungsfenster (zwischen 21 und 7 Uhr) durchgeführt und dem Nutzer vorab angekündigt werden;
-    Unvorhergesehen erforderlich werdende Wartungsarbeiten, wenn diese nicht durch eine Pflichtverletzung von L&P Control bei der Leistungserbringung verursacht wurden (höhere Gewalt, insbesondere nicht vorhersehbare Hardwareausfälle, Streiks, Naturereignisse etc.);
-    Ausfallzeiten aufgrund von Viren- oder Hackerangriffen, soweit L&P Control die vereinbarten Schutzmaßnahmen getroffen hat;
-    Ausfallzeiten aufgrund von Nichtverfügbarkeit der Ausstattung des Nutzers oder aufgrund anderer durch den Nutzer verursachten Unterbrechungen.

6.    Support

L&P Control stellt dem Nutzer an Werktagen zwischen 8 und 16 Uhr unter der Telefonnummer 02751 93636 eine telefonische Beratung hinsichtlich der Softwarenutzung oder Fehlerbehebung zur Verfügung, soweit es sich um fachliche Fragen oder reine Anwenderfragen handelt. Darüberhinausgehende technische Fragen und der technische Support wird von Companyon übernommen (support@companyon.de). Keine Werktage im Sinne dieser Regelung sind Samstage, Sonntage sowie gesetzliche Feiertage im Bundesland NRW. In diesem Zeitfenster wird L&P Control auch per E-Mail (support@lup-control.de) eingehende Anfragen des Nutzers beantworten.

7.    Gewährleistung

(1)    L&P Control wird die Software frei von Sach- und Rechtsmängeln (insb. Verletzung von Schutzrechten Dritter) überlassen und die Software während der Vertragslaufzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand erhalten.

(2)    Für Mängel der gegen Entgelt zur Verfügung gestellten Software sowie Speicherkapazität haftet L&P Control nach den Gewährleistungsregeln des Mietrechts (§§ 536 ff. BGB), jedoch mit der Maßgabe, dass eine Schadensersatzpflicht entgegen § 536a Abs. 1 BGB nur im Falle eines Verschuldens nach den Regelungen in Ziff. 8 dieser AGB besteht. Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel gemäß § 536a I Alt. 1 BGB ist ausgeschlossen. 

(3)    Für unentgeltlich zur Verfügung gestellte Software und Speicherkapazität haftet L&P Control nach den Gewährleistungsregeln der Leihe (§§ 599 ff. BGB).

8.    Haftung

(1)    L&P Control haftet unbeschränkt bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei sonstigen Schäden, die auf Arglist, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Darüber hinaus haftet L&P Control nach den gesetzlichen Bestimmungen gegenüber Nutzern mit einem kostenpflichtigen Vertrag über die Nutzung der Software für Schäden, die von der Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften umfasst werden, wie z. B. bei der Übernahme von Garantien, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder nach dem Produkthaftungsgesetz bei entgeltlichen Leistungen. Garantien von L&P Control werden nur in schriftlicher Form abgegeben und sind im Zweifel nur dann als solche zu verstehen, wenn sie als "Garantie" bezeichnet werden. Darstellungen in Testprogrammen, Produkt- und Projektbeschreibungen bedeuten keine Garantie oder Übernahme sonstiger Risiken.

(2)    L&P Control haftet bei einem kostenpflichtigen Vertrag für die Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer daher vertrauen durfte („Kardinalspflicht“), jedoch begrenzt auf den bei Vertragsschluss vernünftigerweise zu erwartenden vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Im Falle einer unentgeltlichen Leistungserbringung (z.B. im Testzeitraum) haftet L&P Control nur nach Ziff. 8 Abs. 1 S. 1.

(3)    Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

(4)    Die vorstehenden Haftungsregeln gelten entsprechend für das Verhalten von und Ansprüchen gegen Mitarbeiter, gesetzliche Vertreter und sonstige Erfüllungsgehilfen oder Unterauftragnehmer von L&P Control.

9.    Datenschutz und Datensicherheit

(1)    Sollten im Rahmen der Durchführung dieses Vertrages, insbesondere, aber nicht ausschließlich bei der Nutzung der Software personenbezogene Daten erhoben werden, stellt L&P Control sicher, dass dabei datenschutzrechtliche Bestimmungen beachtet werden.

(2)    Personenbezogene Daten werden nur in dem Umfang erhoben und genutzt, wie es die Durchführung des Vertrages erfordert. Die Verarbeitung personenbezogener Daten hat im Rahmen der Weisungen des Nutzers zu erfolgen.

(3)    Die Geschäftsdaten des Nutzers werden beim Upload verschlüsselt übertragen und in sicher verschlüsselten Datenbanken gespeichert. Die App wird über eine HTTPS gesicherte, verschlüsselte Verbindung übertragen. 

(4)    Auswertungen von Daten, die für die Weiterentwicklung der Software, Branchen- und Trendanalysen sowie aggregierte Vergleichskennzahlen erforderlich sind, wird L&P Control nur mit vollständig anonymisierten Daten durchführen. Nutzer erklärt sich damit einverstanden, dass L&P Control alle Rechte an solchen nicht-personenbezogenen oder anonymen Daten hält und diese in beliebiger Weise für Entwicklungs-, Diagnose-, Korrektur-, Sicherheits- sowie Marketing- oder andere Zwecke verwenden kann.

(5)    Der Nutzer erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass zur Erfüllung des in Ziff. 9 Abs. 4 genannten Zwecks auch nichtanonymisierte personenbezogene Daten für branchenweite und -übergreifende Vergleichszwecke an einen Partner von L&P Control übertragen werden dürfen, der wiederum seinerseits zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verpflichtet ist und die übertragenen Daten ausschließlich dafür nutzen wird, sie im Anschluss zu anonymisieren und sie als nicht-personenbezogene oder anonymisierte Daten zu verarbeiten und sie für Entwicklungs-, Diagnose-, Korrektur-, Sicherheits- sowie Marketing- oder andere Zwecke zu verwenden. Der Nutzer kann die Zustimmung zur Weitergabe der Daten jederzeit per E-Mail an datenschutz@lup-control.de widerrufen.
(6)    Sofern erforderlich werden die Parteien gemäß den Vorgaben aus Art. 28 Datenschutzgrundverordnung eine weitergehende Vereinbarung über die Auftragsdatenverarbeitung schließen.

10.    Testphase, Laufzeit, Kündigung

(1)    Der Nutzer hat das Recht, die Software kostenlos während einer Testphase zu testen. Die Dauer der Testphase ist der Webseite www.lup-control.de zu entnehmen, sofern nicht einzelvertraglich eine abweichende Dauer vereinbart ist.

(2)    Nach Ablauf der Testphase entsteht dem Nutzer keine Kaufverpflichtung. Beim Kauf entscheidet sich der Nutzer hinsichtlich des Leistungsumfangs (Module) und der Zahlungsweise.

(3)    Die Vertragslaufzeit beträgt 12 Monate. Nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit verlängert sich die Vertragslaufzeit automatisch um jeweils weitere 12 Monate, wenn nicht mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen vor dem Ende der Vertragslaufzeit oder der jeweiligen Verlängerungszeitraums in Textform (z.B. per E-Mail an support@lup-control.de) gekündigt wird.

(4)    L&P Control steht ein außerordentliches Kündigungsrecht mit einer Frist von 4 Wochen für den Fall zu, dass L&P Control die Software aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen dem Nutzer nicht mehr zur Verfügung stellen kann.

(5)    Das Recht zur fristlosen außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(6)    Endet der Vertrag durch Kündigung, werden sämtliche Daten des Nutzers gelöscht.

11.    Vergütung

11.1.    Allgemeine Vergütung

(1)    Der Nutzer erhält für das gewünschte branchenspezifische Leistungspaket einen Jahresvertrag und zahlt als Lizenzkosten eine jährlich abrechenbare Jahresgebühr. Die jeweils aktuellen Preise je Leistungspaket sind der Webseite www.lup-control.de zu entnehmen.

(2)    Die Vergütung wird jeweils im Voraus zu Beginn des Abrechnungszeitraumes im Wege der vereinbarten Zahlungsweise entrichtet.

11.2.    Nutzung der Lizenzen für zusätzliche „verbundene“ Unternehmen 

(1)    Für mit dem Nutzer verbundene Unternehmen besteht die Möglichkeit, eine weitere preisreduzierte Lizenz zu erwerben. 

(2)    Definition verbundener Unternehmen: Die Nutzung der preisreduzierten Lizenzen für „verbundene Unternehmen“ (www.lup-control.de/preise) ist ausschließlich für Unternehmen zulässig, die in einem rechtlichen Zusammenhang mit dem Hauptunternehmen stehen. Dazu zählen insbesondere Tochterunternehmen, Schwesterunternehmen oder rechtlich verbundene Unternehmen im Sinne des Konzernrechts (§ 271 HGB, §§ 15 ff. AktG).

(3)    Unzulässige Nutzung für unabhängige Unternehmen: Es ist nicht gestattet, die preisreduzierten Lizenzen für Unternehmen zu verwenden, die keine rechtliche Verbindung zum Hauptunternehmen haben. Darunter fallen insbesondere unabhängige Drittunternehmen, die weder direkt noch indirekt durch das Hauptunternehmen kontrolliert oder geführt werden.

(4)    Nachweispflicht: L&P Control behält sich das Recht vor, vom Kunden Nachweise über die rechtliche Verbindung der hinzugefügten Unternehmen zum Hauptunternehmen anzufordern. Kommt der Kunde dieser Nachweispflicht nicht nach oder stellt sich heraus, dass eine unzulässige Nutzung vorliegt, ist L&P Control berechtigt, die entsprechenden Lizenzen mit sofortiger Wirkung nachträglich bzw. rückwirkend zum regulären Preis abzurechnen.

12.    Schlussbestimmungen

(1)    Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtsübereinkommens.

(2)    Erfüllungsort und zugleich ausschließlicher Gerichtsstand für alle rechtlichen Auseinandersetzungen ist Bad Berleburg.

(3)    Sollten einzelne Regelungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird hiervon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB nicht berührt. Die Parteien werden sich im Falle der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen auf eine wirksame Regelung einigen, die dem mit der unwirksamen Klausel Gewollten wirtschaftlich nahe kommt.

(4)    Änderungen, Abweichungen und Ergänzungen der AGB bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Das Erfordernis der Schriftform kann nur durch eine schriftliche Vereinbarung der Vertragsparteien aufgehoben werden.

Stand: April 2026